

Laut Bundesdatenschutzgesetz muss jedes Unternehmen, bei dem mindestens 10 Personen mit der Verarbeitung auf Personen bezogener Daten zu tun haben oder zumindest Zugriff auf diese Daten haben, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen. Ferner muss laut Bundesdatenschutzgesetz jedes Unternehmen, das solche personenbezogenen Daten zum Zweck einer Übermittlung (z.B. zur Auskunfterteilung) erhebt, einen Datenschutzbeauftragten bestellen, ganz unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Dieses Seminar soll Ihnen als Verantwortlichen und Mitarbeitern im kritischen Bereich der Datenverarbeitung die notwendigen Fachkenntnisse vermiteln: Datenschutzrecht (Einführung, der betriebliche Datenschutzbeauftragte), der betriebliche Datenschutzbeauftragte in der Praxis (Aus- und Weiterbildung, Arbeitsunterlagen, Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen), IT- und Datensicherheits-Basiswissen (Kommunikationssysteme, Informationssysteme und -netze, Bedrohungen für die IT-Sicherheit, Schutz der Informationstechnik).